Mitwirkungsanteil bei der Unfallversicherung

Alle paar Sekunden passiert in Deutschland ein Unfall, sei es beim Sport oder im Haushalt. Oftmals passiert auch nicht viel und man kommt im wahrsten Sinne des Wortes mit einem blauen Auge davon. Doch es kann auch ganz anders kommen und durch den Unfall entstehen nicht nur gesundheitliche Folgen sondern auch finanzielle Folgen. Daher sollte man sich gut überlegen, ob man nicht parallel zur gesetzlichen Unfallversicherung eine private Unfallversicherung abschließt.

Bei der privaten Unfallversicherung wird im Leistungsfall (bei einem Unfallereignis) eine im Vertrag festgelegte Einmalsumme gezahlt, wenn durch den Unfall eine dauerhafte Invalidität eintritt. Haben aber Vorerkrankungen oder bestehende Gebrechen zu dem Unfall und der Invalidität beigetragen, dann werden diese Faktoren bei der Berechnung der Summe berücksichtigt und im schlimmsten Fall wird die Leistung gekürzt.

Beispielrechnung für eine Leistung in der Unfallversicherung

Bei einem Motorradunfall verliert der Versicherungsnehmer sein linkes Bein. Laut der Gliedertaxe seines Vertrags bekommt er 40% von seiner Grundsumme (hier in dem Beispiel 100.000€). Somit würde er, ohne Mitwirkung einer Krankheit, von seiner Unfallversicherung 40.000€ bekommen. Schauen wir uns mal das gleiche Bespiel an, jetzt aber mit der Annahme einer Vorerkrankung, die angerechnet wird. Bei vielen Tarifen wird die Leistung ab einem Mitwirkungsanteil von 25% gekürzt. In unserem Beispiel haben wir jetzt mal einen Mitwirkungsanteil von 30% durch die Vorerkrankung. Somit bekommt unser Versicherungsnehmer nicht mehr die vollen 40.000€ sondern nur noch 28.000€. Es fehlen somit 12.000€!!

Jeder 5. hat heutzutage eine Vorerkrankung, sei es Asthma oder Diabetes. Und es bleibt ja nicht dabei, denn mit dem Alter kommen oftmals auch weitere Erkrankungen hinzu. Daher sollte man sich schon um das Thema Mitwirkungsanteil kümmern. Hierbei gilt: Je höher der Anteil umso besser ist es!

Gute Versicherer verzichten bei manchen Tarifen sogar komplett auf den Mitwirkungsanteil, hier sei stellvertretend die Haftpflichtkasse Darmstadt genannt.

Die Mitwirkung bei einem Unfall durch bestehende Vorerkrankungen werden übrigens durch einen Arzt bestimmt.